zwangsversteigerung
Zwangsversteigerung
Eine Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren und wird im "Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung" (ZVG) geregelt. Das Vollstreckungsverfahren unterliegt den Vorschriften der Zivilprozeßordnung (ZPO) und wird beim Amtsgericht von einem Rechtspfleger durchgeführt.
Zweck der Zwangsversteigerung ist die Durchsetzung der Ansprüche eines oder mehrerer Gläubiger. Er muß die Forderung beantragen und dazu folgende Unterlagen zur Prüfung vorlegen: die Vollstreckungsklausel, die Zustellung des Vollstreckungstitels und den Vollstreckungstitel. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Beschluss über die Anordnung der Vollstreckung erstellt. Dies wird im Grundbuch beurkundet. Der Schuldner kann zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides die Einstellung des Verfahrens fordern, wenn er glaubhaft machen kann, seine Schuld binnen sechs Wochen an den Gläubiger zu zahlen.
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