vorfälligkeitszins

Vorfälligkeitszins

(auch Vorfälligkeitszinsen)

Darlehen zur Finanzierung von Immobilien werden in der Regel auf mehrer Jahre (meist zehn) festgeschrieben. In dieser Zeit ist der Schuldner an das kreditgebende Institut gebunden und darf das Darlehen nicht vorzeitig zurückbezahlen (einzige Ausnahme sind evtl. vereinbarte Sondertilgungen). Erst nach Ablauf der Zinsfestschreibungszeit darf der Schuldner den Kredit auch an ein anderes Institut umschulden.

Möchte der Schuldner nun aber vor Ablauf der Zinsfestschreibung aus dem Kredit aussteigen, so berechnet die Bank einen Vorfälligkeitszins, eine Entschädigung für die Zinsen die dem Kreditgeber zukünftig entgehen. Der Vorfälligkeitszins wird dabei auf die gesamte noch zu zahlende Summe berechnet und können deshalb schnell sehr große Beträge erreichen.

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