optionsrecht

Optionsrecht

Im Bereich der Mietverträge wird grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Optionsrechten unterschieden. Auf der einen Seite gibt es das Optionsrecht zur Begründung eines Mietverhältnisses (Begründungsoption bzw. Anmietrecht), auf der anderen Seite aber auch das Optionsrecht zur Verlängerung eines Mietverhältnisses (Verlängerungsoption).

Möchte ein Mieter von seinem Optionsrecht Gebrauch machen, muss er die Nutzung des Optionsrechtes vor Ablauf (!) des Mietverhältnisses eindeutig erklären. Wenn die Mietzeit bereits vorüber ist, kann das Optionsrecht nicht mehr genutzt werden. Das bloße Weiterzahlen der Miete langt nicht aus, um das Mietverhältnis im Rahmen dieser Option zu verlängern.

Der Mieter kann durch die Einräumung dieses Rechtes eine Vertragsverlängerung ohne Zustimmung des Vermieters vornehmen. Besonders häufig werden Optionsrechte im Rahmen der Anmietung gewerblicher Immobilien benutzt, in der privaten Vermietung sind Optionsrechte hingegen eher unüblich, können aber grundsätzlich auch hier verwendet werden.

Noch mehr Begriffe gibt es in unserem Lexikon nachzulesen.

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