nichtabnahmeentschädigung

Nichtabnahmeentschädigung

(auch Nichtabnahmeentgelt)

Wird ein Darlehen, zum Beispiel für eine Baufinanzierung aufgenommen, dann stellt die Bank das hierfür benötigte Geld direkt nach der Kreditgenehmigung zur Verfügung. In der Regel haben Kreditnehmer dann sechs Monate Zeit, über diesen Kreditbetrag zu verfügen.
Das zur Kreditvergabe benötigte Geld beschaffen sich die Banken über Refinanzierung, das heisst, sie nehmen hierfür ebenfalls einen Kredit auf. Hierfür sind Kosten zu zahlen, die für die Laufzeit des Kundenkredites, der in der Regel 10 bis 15 Jahre fest vereinbart wurden, bereits bilanziert sind.

Gerade bei Baufinanzierungen kann es jedoch vorkommen, das das Objekt nicht wie geplant gekauft werden kann, weil bestimmte Genehmigungen fehlen, oder aber der Bau eines Hauses kann wegen Umweltauflagen nicht erfolgen. Nun können die Kunden die im Kreditvertrag geforderten Bedingungen nicht mehr erfüllen, da zum Beispiel die Grundschuld nicht eingetragen werden kann, das Geld kann von der Bank nicht ausgezahlt werden. In solchen Fällen erfolgt eine Kündigung des Kredites seitens der Bank.
Da die Bank die Darlehenssumme wie oben beschrieben jedoch bereits refinanziert hat, und die Einnahmen aus den Kundenzinsen sowie die eigenen Kosten bereits eingerechnet hat, muß der Kunde eine Strafe zahlen, das der Kredit nicht ausgezahlt werden kann. Dieser Strafzins nenn sich Nichtabnahmeentschädigung.

Die Nichabnahmeentschädigung kann für die Kunden sehr teuer werden, denn die Kosten werden auf die Darlehenssumme gerechnet. Da Baufinanzierungsdarlehen gut 200.000 Euro und mehr betragen können, sind die Kosten entsprechend hoch. Es gibt hierfür die Möglichkeit, die Kosten pauschal abzurechnen (z.Bsp. zwei Prozent der Darlehenssumme), oder aber nach den Methoden der Vorfälligkeitsentschädigung. Hier wird die Differenz von Kundenzins und Bankzins gerechnet und so der Schaden der Bank beziffert.

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