kautionssparbuch
Kautionssparbuch
(auch Mietkautionssparbuch)
Viele Vermieter von Wohnungen verlangen als Sicherheit vom Mieter eine Kaution. In den meisten Fällen wird die Kaution auf ein Kautionssparbuch eingezahlt, wahlweise auf den Namen des Mieters oder des Vermieters. Die Kontoeröffnung auf den Namen des Mieters hat den Vorteil, dass die anfallenden Zinsen beim Freistellungsauftrag berücksichtigt werden. Wurde das Sparbuch auf den Vermieter angelegt, so wird dieses Kautionskonto vom Freistellungsauftrag des Vermieters ausgeschlossen, wodurch bei Zinszahlung ein Steuerabzug erfolgt.
Das Kautionssparbuch wird nach Eröffnung dem Vermieter ausgehändigt. Zugriff auf das eingezahlte Geld hat der Mieter erst, nachdem der Vermieter die Kaution schriftlich freigegeben hat. Im Falle von Mietrückständen oder Beschädigungen in der Wohnung kann der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise an sich auszahlen lassen.
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