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Hypothek
Die Hypothek ist eine Möglichkeit der grundbuchrechtlichen Absicherung von Immobilienfinanzierungen. Sie wird über den Darlehensbetrag eingetragen und erlaubt der Bank, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, die Immobilie durch Zwangsversteigerung zu verkaufen, um den Kredit so zurückzuführen. Damit eine Hypothek überhaupt bestehen kann, ist ein so genanntes Grundgeschäft, also der Abschluss eines Kreditvertrages, Voraussetzung. Weiterhin muss die Hypothek in einem Notarvertrag beantragt und ins Grundbuch eingetragen werden.
Man unterscheidet hierbei Buch- und Brief-Hypotheken. Bei ersterer erfolgt lediglich die Eintragung ins Grundbuch, bei der Brief-Hypothek erfolgt gleichzeitig die Ausstellung einer Urkunde. So kann die Hypothek ohne großen Aufwand weitergegeben werden. Die Briefhypothek ist die am häufigsten verwendete Hypothek.
Sofern das Darlehen zurückgezahlt wurde, erlischt auch die Hypothek. Diese wandelt sich nach den gesetzlichen Vorgaben dann in eine Eigentümergrundschuld. Da eine Hypothek jedoch abhängig vom Grundgeschäft ist und mit Tilgung des Darlehens erlischt, wird in der Praxis heute fast ausschließlich die Grundschuld zur Absicherung von Darlehen verwendet.
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