grundschuldzinsen

Grundschuldzinsen

(auch Grundschulzins oder Grundschuldzinssatz)

Wird ein Darlehen zur Baufinanzierung beantragt, muß zu dessen Sicherung eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden. Diese Grundschuld sichert der Bank das Recht, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers das Haus im Wege der Zwangsversteigerung zu verkaufen. So werden die Kreditschulden dann in aller Regel zurückgeführt.

Für die Eintragung einer Grundschuld müssen die Kreditnehmer einen Notar aufsuchen, der dies beglaubigt. Grundschulden werden meist in der Höhe des zugrunde liegenden Darlehens eingetragen, sie sind jedoch nicht an den Bestand dieser Forderung gebunden. Ist also einmal eine Grundschuld eingetragen, können hiermit auch andere Darlehen abgesichert werden (siehe Nachrangdarlehen).

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Zur Eintragung der Grundschuld gehört auch, das so genannte Grundschuldzinsen (dingliche Zinsen) ebenso mit ins Grundbuch eingetragen werden wie Nebenkosten. Hiermit decken die Banken nicht nur den eigentlichen Darlehensbetrag ab, sondern auch eventuell anfallende Verzugszinsen, sollte eine Zahlungsunfähigkeit vorhanden sein.
Wird ein Haus bei einer Zwangsversteigerung verkauft, und übersteigt die Verkaufssumme den Grundschuldbetrag, hat die Bank eigentlich nur den Anspruch auf die Summe der Grundschuld. Meist aber fallen bei Zahlungsunfähigkeit Verzugszinsen, Kosten für Mahnbescheide oder Vollstreckungen an. Diese Kosten werden dem Darlehensbetrag aufgeschlagen, der dann sogar höher als die Grundschuldsumme sein kann. Die Grundschuldzinsen, die bis zu 20 Prozent betragen können, sichern den Banken dann die über den Grundschuldbetrag hinausgehenden Kosten.

Allerdings stellt der Betrag der Grundschuldzinsen immer den maximalen Betrag da, den eine Bank beanspruchen kann. Grundlage für die Berechnung von Darlehenszins und Verzugszins bleibt weiterhin der im Darlehensvertrag genannte Zinssatz. Sollte der Verkaufserlös dann trotzdem über dem Forderungsbetrag der Bank sein, dann wird dieses Geld an den ehemaligen Eigentümer gezahlt.

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