grundschulden

Grundschulden

(auch Grundschuld)

Grundschulden stellen das dingliche Recht dar das es dem Gläubiger ermöglicht aus einem Grundstück Geldbeträge zu fordern. Grundschulden werden dazu in Abteildung III des Grundbuches eingetragen. Mit der Eintragung der Grundschulden unterwerfen sich der/die Grundstücksbesitzer einer sofortigen Zwangsvollstreckung, d.h. dass der Gläubiger, beispielsweise eine Bank, das Grundstück zwangsvollstrecken ohne dass es vorher eines gerichtlichen Urteils bedarf. Auch wenn Grundschulden im eigentlichen Sinne rechtlich unabhängig sind werden sie oft zur Besicherung eines Darlehensanspruches verwendet. Nachdem die Forderung aus dem Darlehen beglichen wurde besteht ein Rückgewähranspruch und die Grundschulden werden dem Besitzer wieder zurückübertragen, also aus dem Grundbuch gelöscht.

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