grundschuldbrief
Grundschuldbrief
Der Grundschuldbrief wird über die so genannte Grundschuld erteilt, also über das Pfandrecht an einem Grundstück. Der Grundschuldbrief wird nur dann erteilt, wenn die Beteiligten dies nicht ausdrücklich ausschließen. Die in dem Brief festgehaltene Briefgrundschuld kommt dadurch zustande, dass die Rechtsänderung ins Grundbuch eingetragen und der Grundschuldbrief übergeben wird. Dazu müssen sich der Eigentümer und der Gläubiger zuvor darüber einigen, dass diese Grundschuld entstehen soll.
Der Brief ist für den Gläubiger der Nachweis seiner Stellung gegenüber dem gegenwärtigen Besitzer eines Grundstücks. Er erleichtert das Übertragen der Grundschuld, da er diese vom Eintrag ins Grundbuch unabhängig macht.
Noch mehr Begriffe gibt es in unserem Lexikon nachzulesen.
