eigentumswohnung
Eigentumswohnung
Eine Eigentumswohnung ist nach dem Wohnungseigetumsgesetz ein Sondereigentum innerhalb eines Gemeinschaftseigetums. Das bedeutet, dass die eigentliche Wohnung nur dem jeweiligen Besitzer gehört. Allgemeine Flächen wie Flure und Treppenhäuser fallen jedoch unter das Gemeinschaftseigentum und müssen gemeinsam instand gehalten werden.
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