eigenheimzulage
Eigenheimzulage
Unter dem Begriff der Eigenheimzulage wird in Deutschland eine staatliche Subvention verzeichnet, welche die Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum fördern soll. Bis zu ihrem Ende zum 1. Januar 2006 war diese Art der Förderung mit unter den größten und damit teuersten staatlichen Subventionen, wobei die Größenordnung bei über 11 Milliarden Euro pro Jahr anzuordnen sind.
Trotz dem vorläufigen Ende der Eigenheimzulage wird auch über den Stichtag hinaus noch rückwirkend Eigenheimzulage erstattet, wobei hierbei die Gebäude dementsprechend vor dem 1. Januar 2006 einen Bauantrag vorliegen haben. Zwei Stufen der Eigenheimzulage ergeben sich dabei, wobei die erste Stufe den direkten Zeitraum in Länge von einem Jahr vor dem Stichtag umfasst. In diesem Zeitraum erbaute Wohngebäude bringen ihrem Besitzer eine Eigenheimzulage von jährlich einem Prozent der Herstellungskosten ein, die Höchstgrenze hierbei liegt bei 1250 Euro, zuzüglich 800 Euro pro Kind.
Alle Gebäude vor dem Jahr 2004 erhalten fünf beziehungsweise 2,5 Prozent der Herstellungskosten jährlich bei Neubauten beziehungsweise Altbauten, wobei die Obergrenze 2556 Euro beziehungsweise 1278 Euro sowie in jedem Fall zuzüglich 767 Euro pro Kind beträgt.
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