courtage

Courtage

(auch Maklerprovision oder Provision)

Die Bezeichnung Courtage stammt von dem französischen Wort "courtier" ab und bedeutet "Makler oder Agent". Das Wort Courtage bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch die Gebühr für die Vermittlung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Die Höhe der Courtage wird durch den Immobilienmakler und seinen Auftragegeber in einem Maklervertrag festgelegt.

Die Courtage darf nicht gefordert werden, wenn Vermittler und Vermieter eine Person sind. Nur bei Vermittlung über eine dritte Person (einem ausgewiesenen Makler) darf eine Courtage verlangt werden. Wenn ein alter Mietvertrag verlängert wird, ist es ebenfalls nicht zulässig, eine Courtage zu verlangen.

Auch in anderen Bereichen wird eine Courtage gezahlt. Für Wertpapiere, Devisen, diverse Waren und Dienstleistungsbereiche ist es ebenfalls üblich eine Courtage zu zahlen.

Noch mehr Begriffe gibt es in unserem Lexikon nachzulesen.

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