briefgrundschuld

Briefgrundschuld

Wenn sich der Kreditnehmer einen Kredit vom Gläubiger, wie zum Beispiel seiner Bank leihen will und sich die Bank jedoch nicht sicher ist, ob dieser Kreditnehmer auch Sicherheiten verfügt und als Gegenzug eine Sicherheit möchte, wird zum Beispiel ein Grundstück des Kreditnehmers in das Grundbuch als Grundschuld eingetragen. Die Eintragung einer Grundschuld setzt keine persönliche Forderung vorraus. Außerdem ist die Grundschuld eine dingliche Schuld, was bedeutet, das nur das Grundstück haftet. Eine Grundschuld kann also als Buchgrundschuld oder als Briefgrundschuld bestellt werden. In diesem Falle geschieht die Übertragung durch formlose Übergabe des Grundschuldbriefes.

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