bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen

(auch Bereitstellungszins oder Bereitstellungszinssatz)

Wird ein Darlehen für den Bau eines Hauses oder die Renovierung aufgenommen, dann wird im Kreditvertrag ein Zeitraum festgeschrieben, in dem die Auszahlung des Darlehens erfolgen muß. Dieser Zeitraum unterscheidet sich zwischen den Banken erheblich. Einige Institute verlangen die Auszahlung bereits nach drei Monaten, bei anderen Banken haben die Kunden bis zu einem Jahr Zeit, das Geld abzurufen. Für den Abruf des Geldes müssen die Kunden der Bank jedoch Rechnungen vorlegen damit nachgewiesen werden kann, wofür das Geld verwendet wurde. Wird das Geld aus unvorhersehbaren Gründen nicht benötigt, so wird eine Nichtabnahmeentschädigung fällig.

Der Bau eines Hauses, aber auch Renovierung und Modernisierung sind Arbeiten, die leider zeitlich nie genau geplant werden können. Daher sollten Kreditnehmer die Frist, in der sie das Darlehen abrufen können, möglichst lange vereinbaren. Denn sollten Handwerker nicht korrekt arbeiten, sollte es einen Zeitverzug wegen der Witterung geben, kann das Darlehen nicht im vereinbarten Zeitraum genutzt werden, da keine Rechnungen für die Verwendung des Geldes vorgelegt werden können.

Für diesen Fall müssen Kreditnehmer Bereitstellungszinsen zahlen. Die Bank hat die Darlehenssumme bereitgestellt und auch mit den Einnahmen aus den Zinszahlungen gerechnet. Für den entstandenen Schaden muß der Kunde nun eine Art "Strafe" zahlen. Die Höhe der Bereitstellungszinsen werden bereits im Kreditvertrag festgelegt. Dort muß auch festgehalten werden, ab wann diese fällig werden, damit der Kunde dies nachlesen kann. Die Kosten für die Bereitstellung des Darlehen betragen in der Regel 0,25 Prozent pro Monat. Oft werden diese Zinsen dann auch monatlich berechnet, in einigen Fällen aber auch erst nach Vollauszahlung des Darlehens.

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