anmietrecht
Anmietrecht
Beim Anmietrecht verpflichtet sich der Vermieter seine Wohnung oder seine Immobilie zuerst dem Anmietberechtigten anzubieten bevor er diese auf dem freien Markt anbietet. Das Anmietrecht wird in der Regel durch einen schriftlichen Vertrag bzw. als Klausel in einem bestehenden Vertrag festgehalten.
siehe auch: Optionsrecht
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