grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Inhaber von Grundbesitz sind gemäß § 836 des Bürgerlichen Gesetzbuches dazu verpflichtet, für alle eventuellen Schäden, die im Kontext ihres Grundstückes gegenüber Dritten, sowie gegenüber Sachen entstehen, zu haften. Entsprechende Schäden können beispielsweise durch einen Einsturz oder Teileinsturz eines Gebäudes entstehen.
Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt die Kosten von Schäden, die auf Grund von unzulänglicher Beachtung einerseits im Rahmen der Instandhaltungspflicht und andererseits der Verkehrssicherungspflicht entstehen können. Die Instandhaltungspflicht umfasst hier vor allem das Beseitigen schadhafter Dachbeläge und die Reparatur bröckelnden Mauerwerks. Zur Verkehrssicherung gehören unter anderem unschadhafte Wege, ausreichendes Räumen bei Schnee und Eis, sichere Beleuchtung des Grundbesitzeingangs etc. Zur Kostenerstattung gehören im Schadensfall die Wiedergutmachung bei berechtigten Ansprüchen nach Überprüfung der Haftungsfrage, sowie das Abwehren unberechtigter oder überhöhter Ansprüche durch Dritte. Hierzu zählen auch die gegebenenfalls anfallenden Kosten eines Rechtsstreites, inklusive damit verbundener Anwaltskosten und Gutachtergebühren.
Die Kosten einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung orientieren sich an der Höhe des Bruttomietwertes eines Gebäudes pro Kalenderjahr oder aber an der Anzahl der vorhandenen Mietwohnungen.
Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist relevant für alle Personen, die ihren Grundbesitz vermieten. Wird er selbst genutzt, greift in der Regel eine Privathaftpflichtversicherung, in die dieser Passus integriert ist. Die Versicherungssumme sollte in jedem Fall sehr hoch abgeschlossen werden, da Personenschäden bzgl. der Folgekosten häufig Millionenkosten bedeuten.
Einen passenden Versicherungsvergleich zur Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung finden Sie im Versicherungsforum.
